Mitgliedschaft

Wie jede Vereinsmitgliedschaft ist diese auch bei uns mit ein paar Rechten und Pflichten verbunden.

Rechte und Pflichten der Gewehr- und Pistolenschütz*innen

Rechte und Pflichten der Bogenschütz*innen

Rechte:

  • Nutzung der Schießanlage zu Trainingszeiten
  • Ausleih einer Sportwaffe aus dem Vereinsfundus
  • Teilnahme an Meisterschaften des DSB
  • Teilnahme am jährlichen Martini-Schießen
  • Teilnahme an jährlichen Vereinsfeiern

Pflichten:

  • Zahlung des Mitgliedsbeitrags
  • Einhaltung der Sportordnung des DSB
  • Einhaltung unserer Vereinsregeln

Rechte:

  • Nutzung der FITA-Wiese zu Trainingszeiten
  • Nutzung des Waldparcours zu Trainingszeiten
  • Nutzung der Sporthalle zu Trainingszeiten (Winter)
  • Ausleihe eines Bogens aus dem Vereinsfundus
  • Teilnahme an Meisterschaften des DSB
  • Teilnahme am jährlichen Martini-Schießen
  • Teilnahme an jährlichen Vereinsfeiern

Pflichten:

  • Zahlung des Mitgliedsbeitrags
  • Einhaltung der Sportordnung des DSB
  • Einhaltung unserer Vereinsregeln
  • Teilnahme an Arbeitseinsätzen

Mitgliedschaft bei den Bogenschütz*innen

Jede Bogenschütz*in trägt eine besondere Verantwortung, weil Bogenschütz*innen – anders als Gewehr- und Pistolenschütz*innen – auch gern im Parcours ihren Sport ausüben. Diese Disziplin verlangt ein umfassendes Wissen sowie die selbstverständliche Anwendung der Sicherheits-Regeln wie auch einen jederzeit kontrollierten und sicheren Umgang mit dem Sportgerät um sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen.

Deshalb haben wir folgende Regeln erlassen:

  1. Vor einer Anmeldung im Verein: mindestens 5-malige nachgewiesene Teilnahme am Training (Nachweis durch Unterschrift der Schießaufsicht)

2. Training während der offiziellen Trainingszeiten bis zum sicheren Umgang mit Pfeil und Bogen bis eine regelgerechte Wettkampfauflage mit 30 Pfeilen mindestens zu 80 % getroffen wird (Entfernung Indoor: 18 Meter, Outdoor: 30 Meter; Kinder entsprechend Reglement ggf. kürzer)

3. Einweisung in den Waldparcours durch autorisierte Personen (Schießaufsichtspersonen)

4. Aushändigung des Schützenpasses an das Vereinsmitglied. Mit dem Schützenpass darf auch unabhängig von Trainingszeiten und eigenständig unter Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen und Regeln trainiert werden. Der Schützenpass ist bei eigenständigem Training grundsätzlich mitzuführen. Ohne Schützenpass erlischt die Berechtigung zur eigenständigen Nutzung der Fita-Wiese und des Wald-Parcours. Jeder Schießbetrieb ist durch Eintrag im Schießbuch zu dokumentieren.

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